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   LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 113/10 AB   

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https://dejure.org/2010,68218
LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 113/10 AB (https://dejure.org/2010,68218)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.07.2010 - L 4 SF 113/10 AB (https://dejure.org/2010,68218)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. Juli 2010 - L 4 SF 113/10 AB (https://dejure.org/2010,68218)
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  • BVerfG, 16.02.1995 - 2 BvR 1852/94

    Limbach

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 113/10
    Rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen des Ablehnenden scheiden als Gründe aus (BSG, Beschluss vom 31.7. 1985, 9a RVs 5/84, SozR 1500 § 60 Nr. 3; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16. Februar 1995, 2 BvR 1852/54, BVerfGE 92, S. 138, 139).
  • BVerfG, 19.04.2010 - 1 BvR 626/10

    Beschwerden gegen Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs und gegen eine

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 113/10
    Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit der Richterin können erst dann bestehen, wenn die Nähe der umstrittenen Äußerungen zu der von einem Beteiligten vertretenen Rechtsauffassung bei einer Gesamtbetrachtung nicht zu übersehen ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19.4. 2010, 1 BvR 626/10, RdNr. 8, zitiert nach juris).
  • BSG, 31.07.1985 - 9a RVs 5/84

    Unparteilichkeit eines Richters - Sprungrevision - Zustimmungserklärung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 113/10
    Rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen des Ablehnenden scheiden als Gründe aus (BSG, Beschluss vom 31.7. 1985, 9a RVs 5/84, SozR 1500 § 60 Nr. 3; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16. Februar 1995, 2 BvR 1852/54, BVerfGE 92, S. 138, 139).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 11 AR 49/03

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Begründung der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 113/10
    Ferner kann die Besorgnis der Befangenheit angenommen werden bei unsachlichen Äußerungen des Richters wie beispielsweise die Bezeichnung des Vortrags des prozessbevollmächtigten als "Kinkerlitzchen" (OLG Hamburg, Beschluss vom 23.3. 1992, 7 W 10/92, zitiert nach juris) oder die Bezeichnung des Sachvortrags als "Unsinn" (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.6. 2003, L 11 AR 49/03 AB, zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 23.03.1992 - 7 W 10/92
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 113/10
    Ferner kann die Besorgnis der Befangenheit angenommen werden bei unsachlichen Äußerungen des Richters wie beispielsweise die Bezeichnung des Vortrags des prozessbevollmächtigten als "Kinkerlitzchen" (OLG Hamburg, Beschluss vom 23.3. 1992, 7 W 10/92, zitiert nach juris) oder die Bezeichnung des Sachvortrags als "Unsinn" (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.6. 2003, L 11 AR 49/03 AB, zitiert nach juris).
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